Archiv der Kategorie: AGBs

Prämiensparverträge – Die vereinbarte Laufzeit zählt

Der BGH hat sich in einem Urteil vom 14.11.2023 – XI ZR 88/23 einmal mehr mit den Prämiensparverträgen zu beschäftigen gehabt. Der BGH entscheidet in Fortführung seiner Rechtsprechung vom 14.05.2019 – XI ZR 345/18, dass die vereinbarte Laufzeit des Prämiensparvertrages mitentscheidend ist für die Frage, ab wann die Bank ggf. kündigen kann.

Insofern kommt es laut BGH (14.11.2023 – XI ZR 88/23) darauf an, dass sowohl die maximale Bonussparstufe des Vertrages, als auch die ggf. vertraglich vereinbarte Laufzeit erreicht sind. Nur dann kann die Bank, den Prämiensparvertrag regulär kündigen.

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Bundesgerichtshof entschied über AGB-Klausel zum Schriftformerfordernis gegen den Rechnungsabschluss!

Der Bundesgerichtshof entschied jüngst über eine AGB-Klausel der Sparkassen, die besagt, dass Widersprüche gegen den Rechnungsabschluss entweder schriftlich oder falls vereinbart in elektronischer Form (Onlinebanking) eingereicht werden müssen.

Dieses Schriftformerfordernis erachtet der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.01.2014 Az. XI ZR 424/12 nun für zulässig. Ein mündlicher oder lediglich in Textform vorliegender Widerspruch wäre demnach nicht ausreichend.

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