Eine Privatperson kann einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie zahlungsunfähig ist oder absehbar ihre Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
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Eine Privatperson kann einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie zahlungsunfähig ist oder absehbar ihre Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
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