Zur Vermutung der Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht nach § 133 Abs. 1 S. 2 InsO – BGH IX ZR 71/22

Der BGH hat sich in seinem Beschluss vom 12.01.2023 – IX ZR 71/22 einmal mehr mit den Anforderungen an eine insolvenzrechtliche Anfechtung nach § 133 InsO befasst. Konkret geht es um die Vorsatzanfechtung und die Beweiserleichterung für den Insolvenzverwalter im Rahmen der Darlegungslast zur Begründung der Anfechtung.

Der BGH führt seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO und seinem Urteil vom 06.05.2021 – IX ZR 71/20 fort.

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Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen (LG Kiel)

Das Landgericht Kiel (LG Kiel) hat in einem Urteil vom 04.11.2022 – 12 O 198/21 einer Klage auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung des Bankkunden stattgegeben.

In dem Verfahren ging es um einen Immobiliendarlehensvertrag, der im Dezember 2016 geschlossen wurde. Der Darlehensnehmer verkaufte die Immobilie 2021 und führte das Darlehen zurück. Die Bank verlangte hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 14.336,43 € zzgl. weiterer Auslagen.

Das LG Kiel urteilte in seiner Entscheidung vom 04.11.2022 – 12 O 198/21, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 14.336,43 € zzgl. Auslagen dem Kunden erstatten muss.

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BGH lehnt Ersatzanspruch gegen Banken für Glücksspielüberweisungen an ausländische Anbieter ab

Der für Banken zuständige XI. Zivilsenat des BGHs weist in einem Hinweisbeschluss vom 13.09.2022 – XI ZR 515/21 darauf hin, dass er einer Revision einer Klage eines Bankkunden gerichtet auf Erstattung von an ausländische Glückspielunternehmen geleistete Kreditkartenzahlungen, keine Erfolgsaussichten beimisst.

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Wenn die Kapitalanlage pleitegeht

Kapitalanlagen haben immer auch ein gewisses Risiko, dass die prognostizierte Rendite oder Ertragserwartung nicht erfüllt wird. Was aber wenn die Geldanlage nicht nur hinter den finanziellen Zielen zurückbleibt, sondern selbst insolvent wird oder gar ein Kapitalanlagebetrugsfall dahinersteckt.

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EuGH befasst sich erneut mit dem Widerruf von Darlehensverträgen

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 09.09.2021 in den Rechtssachen C‑3320, C‑15520 und C‑18720 einige wichtige Ausführungen zum Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen gemacht.

Der EuGH hat dabei u.a. zu den Anforderungen an die Angabe des Verzugszinses, der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, sowie etwaiger Verwirkung und Rechtsmissbrauchs des Widerrufsrechts Stellung bezogen.

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Unwirksame Widerrufsbelehrung bei nachteiligen Angaben in den AGBs

Der III. BGH-Senat hat mit seiner Entscheidung vom 20.05.2021 – III ZR 126/19 ausgeführt, dass irreführende oder ungünstige Angaben in den AGBs die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Vertrages beeinträchtigen können.

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Aktuelle Entscheidungen zum Widerruf von KfZ Finanzierungen

Der BGH hat mit einer Reihe von Entscheidungen vom 30.03.2021 unter Az. XI ZR 75/20, XI ZR 142/20 und XI ZR 193/20 seine bisherige Rechtsprechung zum Widerruf von KfZ Finanzierungen bekräftigt.

Der BGH bestätigt erneut, dass die Verwendung des Verweises „alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB“ in den Widerrufsinformationen von allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen nicht klar und verständlich und mithin fehlerhaft ist.

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Anschrift ist nicht gleich E-Mail-Adresse oder IP-Adresse

Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG über „Namen und Anschrift“ umfasst nach einheitlicher Rechtsprechung des EuGHs und BGHs lediglich den Namen und die Anschrift der Betroffenen.

Nicht erfasst werden von dem Auskunftsanspruch hingegen E-Mail-Adressen oder IP-Adressen.

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Grundsatzentscheidung vom BGH zum KfZ Darlehenswiderruf (BGH XI ZR 525/19 & XI ZR 498/19)

Der BGH hat in seinen Urteilen vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 umfassend zum Widerruf von Darlehensverträgen Stellung genommen. Dabei ging es inhaltlich um die Finanzierung eines Autokaufs und den Widerruf des Darlehensvertrages.

Der positive Aspekt für Verbraucher ist, dass der BGH in diesen Entscheidungen vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 & XI ZR 525/19 seinen Widerstand gegen die Entscheidung des EuGHs vom 26.03.2020 Az. C‑66/19 teilweise aufgibt.

Negativ für Verbraucher ist hingegen vieles andere in den beiden Urteilen des BGHs vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 & XI ZR 525/19.

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Immobilienübertragung an Verwandte vor Insolvenz kann Anfechtbar sein (BGH IX ZR 208/18)

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2020 – IX ZR 208/18 festgestellt, dass die Möglichkeit einer Anfechtung des Hausverkaufs des Insolvenzschuldners an nahestehende Verwandte potenziell anfechtbar ist.

Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn die Eigentumsübertragung in auffallendem Verhältnis zur Insolvenz oder dazu beitragender vorgelagerter Ereignisse steht. Vorliegend waren dies eine Sonderprüfung des Finanzamts und Vorwürfe Dritter gegen den Insolvenzschuldner wegen unlauteren Verhaltens.

Hinzu kommen weitere mögliche Indizien des BGHs wie etwas Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, mangelnde wirtschaftliche Kaufkraft des Erwerbers, dingliche Belastungen des Eigentums zugunsten des Schuldners, die eine Veräußerung erschweren und ggf. unbegründete Übertragungen alle oder der letzten werthaltigen Vermögenswerte vor der Insolvenz.

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