Archiv der Kategorie: Bearbeitungsgebühren

Unternehmer können Bearbeitungsgebühren von Krediten & Darlehen zurückfordern!

Bearbeitungsentgelte und Bearbeitungsgebühren für Kredite und Darlehen von Unternehmen können in vielen Fällen zurückgefordert werden. Der BGH entschied in zwei anhängigen Verfahren mit Urteil vom 04.07.2017 Az. XI ZR 562/15 und Az. XI ZR 233/16, dass Banken auch bei Unternehmenskrediten keine Ansprüche auf Bearbeitungsgebühren haben. Die entsprechenden Klauseln in den Darlehensverträgen waren unwirksam. In beiden Fällen können die Unternehmer die Gebühren von der Bank zurückfordern.
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Rückforderungsansprüche von Bearbeitungsgebühren gegenüber der darlehensgebenden Bank oder Sparkasse nicht verjährt

Es gilt die 10 jährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 4 BGB. Damit ist es derzeit möglich rückwirkend von Verträgen die Ende 2004 geschlossen wurden (§199 Abs. 4 BGB ist eine taggenaue Verjährungsfrist) Bearbeitungsgebühren von Darlehens- und Kreditverträgen von Banken und Sparkassen zurückzufordern .

Insoweit hat der Bundesgerichtshof mit seiner heute verkündeten Entscheidung in den beiden Verfahren Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14 endgültig für Klarheit gesorgt unter welchen Voraussetzungen Kunden von ihrer Bank oder Sparkasse die Bearbeitungsgebühren ihres Darlehens bzw. Kredit zurückfordern können. Weiterlesen

Der Bundesgerichtshof kippt endgültig die Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen!

Erneut gute Nachrichten für Bankkunden vom Bundesgerichtshof. Dieses Mal sind alle Darlehensnehmer betroffen, bei denen eine „Bearbeitungsgebühr“ von der darlehensgebenden Bank verlangt wurde. Diese können nun nach den beiden Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 diese von der Bank zurück verlange.

Der Bundesgerichtshof schloss sich dabei der bereits von vielen Oberlandesgerichten verfolgten Linie an und erklärte entsprechende Regelungen der Banken in Darlehensverträgen für unwirksam. Bereits seit 2010 haben fast alle befassten Oberlandesgerichte ähnlich entschieden (u.a OLG Düsseldorf I-6 U 162/10, OLG Frankfurt 17 U 59/11, OLG Dresden 8 U 1461/10, OLG Bamberg 3 U 78/10; OLG Hamm 31 U 192/10, OLG Celle 3 W 86/11).

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Verweigert ein Anlageberater die offenlegung von Rückvergütungen/Kickbacks und kauft der Anleger dennoch die Kapitalanlage, hat er keinen Schadensersatzanspruch.

Verweigert der Bankberater im Beratungsgespräch die Bekanntgabe der Höhe der Provision, die er an Rückvergütungen – auch Kickbacks genannt – erhält und kauft der Anleger dennoch die empfohlenen Kapitalanlagen, kann er sich später nicht mehr auf eine Aufklärungspflichtverletzung des Beraters hinsichtlich verschwiegener Rückvergütungen berufen.

Der Bundesgerichtshof verkündete in seiner Entscheidung vom 08.04.2014 Az. XI ZR 341/12, dass sich der Anleger nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr auf eine Pflichtverletzung des Beratervertrags berufen kann, wenn er wusste, dass Rückvergütungen fließen, er aber trotzdem zeichnet.

Schadensersatzansprüche sind damit verwirkt Weiterlesen