Bearbeitungsentgelte und Bearbeitungsgebühren für Kredite und Darlehen von Unternehmen können in vielen Fällen zurückgefordert werden. Der BGH entschied in zwei anhängigen Verfahren mit Urteil vom 04.07.2017 Az. XI ZR 562/15 und Az. XI ZR 233/16, dass Banken auch bei Unternehmenskrediten keine Ansprüche auf Bearbeitungsgebühren haben. Die entsprechenden Klauseln in den Darlehensverträgen waren unwirksam. In beiden Fällen können die Unternehmer die Gebühren von der Bank zurückfordern.
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BGH entscheidet gegen Sparkassenkunden
Der BGH hat am 23.02.2016 unter Az. XI ZR 549/14 & XI ZR 101/15 in zwei lang erwarteten Entscheidungen über zwei Widerrufsbelehrungen von Sparkassen entschieden.
Der BGH hat hierbei gegen die Darlehensnehmer entschieden. Der BGH führt aus, dass die zur beurteilung vorliegenden Widerrufsbelehrungen hinsichtlich des optischen Erscheinungsbildes den gesetzlichen Anforderungen genügt. Es ging dabei um Darlehensverträge aus dem Jahre 2011. Die Widerrufsbelehrung ist die sogenannte “Ankreuzlösung” der Sparkassen gewesen.