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Vollständige Provisionsoffenlegungspflicht ab dem 01.08.2014 für Anlageberater

Davon geht der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 03.06.2014 Az. XI ZR 147/12 aus.

Sowohl Bankberater als auch freie Berater müssen demnach ab dem 01.08.2014 nicht nur wie bisher über Kickbacks bzw. Rückvergütungen aufklären, sondern jede Art der Zuwendung von Dritten offenbaren. Weiterlesen

Keine Änderung der Linie des Bundesgerichtshofs hinsichtlich verschwiegener Rückvergütungen!

Der Bundesgerichtshof bleibt seiner Linie treu und bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zum Thema Rückvergütungen – auch Kickbacks genannt – in vollem Umfang. In seinem neuerlichen Urteil vom 15.04.2014 Az. XI ZR 513/11 erneuert er seine Ausführungen aus dem vergangenen Jahre in seinem Urteil vom 19.03.2013 Az. XI ZR 493/11. Demnach sind Banken bereits seit Anfang der 1990er zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen verpflichtet und ein Verschweigen löst einen Schadensersatzanspruch des Anlegers aus. Weiterlesen

Verweigert ein Anlageberater die offenlegung von Rückvergütungen/Kickbacks und kauft der Anleger dennoch die Kapitalanlage, hat er keinen Schadensersatzanspruch.

Verweigert der Bankberater im Beratungsgespräch die Bekanntgabe der Höhe der Provision, die er an Rückvergütungen – auch Kickbacks genannt – erhält und kauft der Anleger dennoch die empfohlenen Kapitalanlagen, kann er sich später nicht mehr auf eine Aufklärungspflichtverletzung des Beraters hinsichtlich verschwiegener Rückvergütungen berufen.

Der Bundesgerichtshof verkündete in seiner Entscheidung vom 08.04.2014 Az. XI ZR 341/12, dass sich der Anleger nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr auf eine Pflichtverletzung des Beratervertrags berufen kann, wenn er wusste, dass Rückvergütungen fließen, er aber trotzdem zeichnet.

Schadensersatzansprüche sind damit verwirkt Weiterlesen