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Schuldenbereinigung

Eine Privatperson kann ein Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) beantragen, wenn sie zahlungsunfähig ist oder absehbar ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Voraussetzung ist, dass es sich um eine natürliche Person handelt, die entweder nie selbstständig war oder – falls sie früher selbstständig tätig war – heute weniger als 20 Gläubiger hat und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Vor der Antragstellung muss zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen werden, beispielsweise über eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt. Scheitert dieser Versuch, wird dies durch eine Bescheinigung bestätigt, die dem Insolvenzantrag beigefügt werden muss. Der Antrag selbst wird beim zuständigen Insolvenzgericht am Wohnsitz gestellt und muss ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis enthalten. In der Regel wird gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragt, damit die verbliebenen Schulden nach Ablauf von drei Jahren erlassen werden können, sofern die gesetzlichen Mitwirkungspflichten erfüllt werden.

Ich bitte u.a. meine Hilfe bei sogenannten Schuldenbereinigungsplänen an.

https://insolvenzantrag-anwalt.de/