Privatinsolvenz – Voraussetzungen und Ablauf –Schuldenbereinigung

Eine Privatperson kann einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie zahlungsunfähig ist oder absehbar ihre Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine natürliche Person handelt, die entweder nie selbstständig tätig war oder – falls sie früher selbstständig war – heute weniger als 20 Gläubiger hat und keine offenen Forderungen von Arbeitnehmern gegen sie bestehen. Die Grenze von 20 Gläubigern ergibt sich aus § 304 Abs. 1 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO) und dient der Abgrenzung zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz.

Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, muss zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern erfolgen – zum Beispiel über eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt. Scheitert dieser Versuch, wird dies durch eine Bescheinigung bestätigt, die dem Insolvenzantrag beigefügt werden muss.

Der Insolvenzantrag selbst ist beim zuständigen Insolvenzgericht am Wohnsitz einzureichen. Er muss ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie ein Verzeichnis aller Gläubiger und Forderungen enthalten. In der Regel wird gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragt, damit die verbleibenden Schulden nach Ablauf von drei Jahren erlassen werden können – vorausgesetzt, die gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten werden erfüllt.

Ich biete unter anderem kostenpflichtige Unterstützung bei der Erstellung und Verhandlung von Schuldenbereinigungsplänen an.

Privatinsolvenz als Regelinsolvenz (IN-Verfahren)

Nicht jede Privatinsolvenz ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Ehemals Selbstständige oder Personen mit mehr als 20 Gläubigern bzw. mit offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen fallen in der Regel unter das Regelinsolvenzverfahren (IN-Verfahren).
Hier gelten ähnliche Voraussetzungen: Der Schuldner muss zahlungsunfähig oder drohend zahlungsunfähig sein, ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen und ein vollständiges Vermögens- und Gläubigerverzeichnis einreichen. Anders als beim Verbraucherinsolvenzverfahren sind die Verfahrensabläufe teilweise komplexer, und die Dauer bis zur Restschuldbefreiung kann länger sein.

Ich unterstütze Sie unter anderem bei der Vorbereitung Ihres Insolvenzantrags, sei es im Verbraucherinsolvenzverfahren oder im Regelinsolvenzverfahren, sowie bei der Erstellung und Verhandlung von Schuldenbereinigungsplänen.

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