Der Bundesgerichtshof stärkt einmal mehr die Ansprüche von geschädigten Anlegern von geschlossenen Fonds. In einer Entscheidung vom 11.02.2014 Az. II ZR 273/12, die kürzlich veröffentlicht wurde, entschied der für Gesellschaftsrecht zuständige zweite Zivilsenat zugunsten des Anlegers und verwies die zuvor vom Oberlandesgericht München abgewiesene Klage zurück nach München zur erneuten Verhandlung.