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Die Kausalität hinsichtlich Schadensersatzansprüchen wegen Prospektfehlern wird zugunsten des Anlegers vermutet

Der Bundesgerichtshof stärkt einmal mehr die Ansprüche von geschädigten Anlegern von geschlossenen Fonds. In einer Entscheidung vom 11.02.2014 Az. II ZR 273/12, die kürzlich veröffentlicht wurde, entschied der für Gesellschaftsrecht zuständige zweite Zivilsenat zugunsten des Anlegers und verwies die zuvor vom Oberlandesgericht München abgewiesene Klage zurück nach München zur erneuten Verhandlung.

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