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Der EuGH und das Fernabsatzwiderrufsrecht bei Prolongationen von Kredit- und Darlehensverträgen

Der EuGH befasst sich im Verfahren C-639/18 mit einer für Verbraucher und Darlehensnehmer höchst relevanten Frage. Kann eine Zinsprolongation eines Verbraucherdarlehensvertrages Gegenstand eines Fernabsatzvertrages sein und damit ein Widerrufsrecht für Verbraucher nach den Regelungen des Fernabsatzes nach §§ 312 ff. BGB auslösen.

Der EuGH hat die Vorlagefrage des LG Kiel noch nicht entschieden, allerdings hat sich die Generalanwältin in dem Verfahren C-639/18 mit Ihren Schlussanträgen zu Wort gemeldet. Diese sieht einiges anders als der BGH.

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