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Commerzbank zur Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 01.07.2020 – 17 U 810/19 die Commerzbank AG zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Rückführung von Immobiliendarlehen verurteilt.

In dem vorliegenden Fall ging es um zwei Verbraucherdarlehensverträge aus November 2016. Die Darlehensnehmer verkauften die als Sicherung dienende Immobilie 2019. Die Commerzbank AG verlangte daraufhin von den Darlehensnehmern eine Entschädigungszahlung. Die Darlehensnehmer forderten diese 21.544,15 € mit der jetzt vom OLG entschiedenen Klage zurück.

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