Archiv der Kategorie: Kreditvertrag

EuGH befasst sich mit der Widerrufsbelehrung für Immobiliendarlehensverträge zwischen 11.06.2010 – 20.03.2016

Der EuGH hat mit Urteil vom 26.03.2020 Az. C-66/19 festgestellt, dass die in Deutschland für Darlehensverträge und Kredite verwendete Widerrufsbelehrung aus der Anlage 6 bzw. 7 des Art 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in der jeweiligen Fassung nicht mit den Vorgaben der EU-Richtlinie 2008/48 zu vereinbaren sind.

Der EuGH führt in seiner Entscheidung vom 26.03.2020 Az. C-66/19 aus, dass die Formulierung in den Widerrufsinformationen, dass die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB übergeben wurden, nicht klar und prägnant im Sinne der EU-Richtlinie (Richtlinie 2008/48) ist und damit gegen EU-Recht verstößt.

Die Quintessenz dessen ist, dass alle Widerrufsbelehrungen von
Verbraucherdarlehensverträgen, die diese Formulierung enthalten (Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB), potenziell fehlerhaft sind. Bei fehlerhaften Widerrufsinformationen kann das Widerrufsrecht ggf. noch fortbestehen.

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Unternehmer können Bearbeitungsgebühren von Krediten & Darlehen zurückfordern!

Bearbeitungsentgelte und Bearbeitungsgebühren für Kredite und Darlehen von Unternehmen können in vielen Fällen zurückgefordert werden. Der BGH entschied in zwei anhängigen Verfahren mit Urteil vom 04.07.2017 Az. XI ZR 562/15 und Az. XI ZR 233/16, dass Banken auch bei Unternehmenskrediten keine Ansprüche auf Bearbeitungsgebühren haben. Die entsprechenden Klauseln in den Darlehensverträgen waren unwirksam. In beiden Fällen können die Unternehmer die Gebühren von der Bank zurückfordern.
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