Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2020 – IX ZR 208/18 festgestellt, dass die Möglichkeit einer Anfechtung des Hausverkaufs des Insolvenzschuldners an nahestehende Verwandte potenziell anfechtbar ist.
Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn die Eigentumsübertragung in auffallendem Verhältnis zur Insolvenz oder zu vorgelagerten Ereignissen steht. Vorliegend betraf dies eine Sonderprüfung des Finanzamts sowie Vorwürfe Dritter gegen den Insolvenzschuldner wegen unlauteren Verhaltens.
Hinzu kommen weitere mögliche Indizien des BGH, wie etwa Kenntnisse von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, mangelnde wirtschaftliche Kaufkraft des Erwerbers oder dingliche Belastungen des Eigentums zugunsten des Schuldners, die eine Veräußerung erschweren, sowie ggf. unbegründete Übertragungen sämtlicher oder der letzten werthaltigen Vermögenswerte vor der Insolvenz.
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