Rückforderungsansprüche von Bearbeitungsgebühren gegenüber der darlehensgebenden Bank oder Sparkasse nicht verjährt

Es gilt die 10 jährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 4 BGB. Damit ist es derzeit möglich rückwirkend von Verträgen die Ende 2004 geschlossen wurden (§199 Abs. 4 BGB ist eine taggenaue Verjährungsfrist) Bearbeitungsgebühren von Darlehens- und Kreditverträgen von Banken und Sparkassen zurückzufordern .

Insoweit hat der Bundesgerichtshof mit seiner heute verkündeten Entscheidung in den beiden Verfahren Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14 endgültig für Klarheit gesorgt unter welchen Voraussetzungen Kunden von ihrer Bank oder Sparkasse die Bearbeitungsgebühren ihres Darlehens bzw. Kredit zurückfordern können. Weiterlesen

Erneut gute Nachrichten für geschädigte Anleger der Samiv AG.

Nachdem bereits das Landgericht Traunstein zugunsten eines Anleger entschieden hatte, hat auch das Landgericht Hanau einem Samiv AG geschädigten vollen Schadensersatz zuerkannt. Dabei ging es in beiden Fällen jeweils um die inzwischen Insolvente Samiv AG. In einem Fall fehlte dem freien Anlagevermittler die notwendige aufsichtsrechtliche Erlaubnis zum Vertrieb der Samiv AG Kapitalanlage und im anderen Fall wurde dem Berater eine nicht anleger- und objektgerechte Beratung attestiert. Weiterlesen

Vollständige Provisionsoffenlegungspflicht ab dem 01.08.2014 für Anlageberater

Davon geht der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 03.06.2014 Az. XI ZR 147/12 aus.

Sowohl Bankberater als auch freie Berater müssen demnach ab dem 01.08.2014 nicht nur wie bisher über Kickbacks bzw. Rückvergütungen aufklären, sondern jede Art der Zuwendung von Dritten offenbaren. Weiterlesen

Bundesgerichtshof entschied über die Rechtmäßigkeit des Policenmodells!

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute, dass die als sogenannte Policenmodelle bis Ende 2007 verkauften Versicherungen grundsätzlich nicht gegen europäische Richtlinien verstoßen. Dabei ging es einmal mehr darum, ob ein Versicherungskunde der erst den Versicherungsvertrag gekündigt und Jahre später den Widerruf (im Versicherungswesen Widerspruch) erklärt hatte, Anspruch auf die volle Rückzahlung seiner Beiträge hat. Eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) lehnte der Bundesgerichtshof ab. Weiterlesen

Keine Änderung der Linie des Bundesgerichtshofs hinsichtlich verschwiegener Rückvergütungen!

Der Bundesgerichtshof bleibt seiner Linie treu und bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zum Thema Rückvergütungen – auch Kickbacks genannt – in vollem Umfang. In seinem neuerlichen Urteil vom 15.04.2014 Az. XI ZR 513/11 erneuert er seine Ausführungen aus dem vergangenen Jahre in seinem Urteil vom 19.03.2013 Az. XI ZR 493/11. Demnach sind Banken bereits seit Anfang der 1990er zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen verpflichtet und ein Verschweigen löst einen Schadensersatzanspruch des Anlegers aus. Weiterlesen

Der Bundesgerichtshof kippt endgültig die Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen!

Erneut gute Nachrichten für Bankkunden vom Bundesgerichtshof. Dieses Mal sind alle Darlehensnehmer betroffen, bei denen eine „Bearbeitungsgebühr“ von der darlehensgebenden Bank verlangt wurde. Diese können nun nach den beiden Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 diese von der Bank zurück verlange.

Der Bundesgerichtshof schloss sich dabei der bereits von vielen Oberlandesgerichten verfolgten Linie an und erklärte entsprechende Regelungen der Banken in Darlehensverträgen für unwirksam. Bereits seit 2010 haben fast alle befassten Oberlandesgerichte ähnlich entschieden (u.a OLG Düsseldorf I-6 U 162/10, OLG Frankfurt 17 U 59/11, OLG Dresden 8 U 1461/10, OLG Bamberg 3 U 78/10; OLG Hamm 31 U 192/10, OLG Celle 3 W 86/11).

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Verweigert ein Anlageberater die offenlegung von Rückvergütungen/Kickbacks und kauft der Anleger dennoch die Kapitalanlage, hat er keinen Schadensersatzanspruch.

Verweigert der Bankberater im Beratungsgespräch die Bekanntgabe der Höhe der Provision, die er an Rückvergütungen – auch Kickbacks genannt – erhält und kauft der Anleger dennoch die empfohlenen Kapitalanlagen, kann er sich später nicht mehr auf eine Aufklärungspflichtverletzung des Beraters hinsichtlich verschwiegener Rückvergütungen berufen.

Der Bundesgerichtshof verkündete in seiner Entscheidung vom 08.04.2014 Az. XI ZR 341/12, dass sich der Anleger nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr auf eine Pflichtverletzung des Beratervertrags berufen kann, wenn er wusste, dass Rückvergütungen fließen, er aber trotzdem zeichnet.

Schadensersatzansprüche sind damit verwirkt Weiterlesen

Die Kausalität hinsichtlich Schadensersatzansprüchen wegen Prospektfehlern wird zugunsten des Anlegers vermutet

Der Bundesgerichtshof stärkt einmal mehr die Ansprüche von geschädigten Anlegern von geschlossenen Fonds. In einer Entscheidung vom 11.02.2014 Az. II ZR 273/12, die kürzlich veröffentlicht wurde, entschied der für Gesellschaftsrecht zuständige zweite Zivilsenat zugunsten des Anlegers und verwies die zuvor vom Oberlandesgericht München abgewiesene Klage zurück nach München zur erneuten Verhandlung.

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Bundesgerichtshof entschied über AGB-Klausel zum Schriftformerfordernis gegen den Rechnungsabschluss!

Der Bundesgerichtshof entschied jüngst über eine AGB-Klausel der Sparkassen, die besagt, dass Widersprüche gegen den Rechnungsabschluss entweder schriftlich oder falls vereinbart in elektronischer Form (Onlinebanking) eingereicht werden müssen.

Dieses Schriftformerfordernis erachtet der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28.01.2014 Az. XI ZR 424/12 nun für zulässig. Ein mündlicher oder lediglich in Textform vorliegender Widerspruch wäre demnach nicht ausreichend.

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Keine Definitionsmacht der Banken bei Risikokategorien

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18.12.2013 (Az. 9 U 52/13) ein für Anleger wegweisendes Urteil erlassen. Es hat sich hierbei mit den Risikokategoriebegriffen der beklagten Bank beschäftigt. Viele Anleger kennen diese Schlagworte, die sich auf den Explorationsbögen der Bank finden. Zur Führung dieser sind Banken gesetzlich verpflichtet. Sie müssen entsprechend den Vorgaben des Kreditwesengesetzes bei jedem Anleger unter anderem erfragen, ob und welche Risikobereitschaft er hat, welche Erfahrung und wie seine finanziellen Verhältnisse sind.

Nicht gesetzlich geregelt sind hingegen die genauen Begriffe und Inhalte dieser Fragebögen. Es bleibt weitestgehend den Banken überlassen, wie sie diese formulieren und ausgestalten.

Unklare oder auslegungsbedürftige Formulierungen sind aus Sicht des Kunden zu beurteilen! Weiterlesen