Schlagwort-Archiv: Kredit

BGH-Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung (XI ZR 75/23)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) klargestellt, unter welchen Bedingungen eine Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Immobiliardarlehensverträgen wirksam ist – und wann nicht.

Hintergrund

Seit einigen Jahren gilt die Regelung des § 502 BGB auch für Immobiliardarlehen. Sie besagt, dass die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, wenn die Vertragsklausel zur Berechnung nicht klar und verständlich formuliert ist (mehr Infos). Genau diese Frage stand im BGH-Fall vom 03.12.2024 XI ZR 75/23 im Mittelpunkt.

Die Kläger hatten zwei Immobiliardarlehen abgeschlossen – einen 2018, den anderem 2019 – jeweils mit einem über zehn Jahre festgeschriebenen Sollzins. Beide Darlehen wurden vorzeitig zurückgeführt. Die Bank verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung, die zunächst unter Vorbehalt gezahlt wurde. Die Kläger forderten das Geld später erfolgreich auf dem Klageweg zurück.

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Gebühren für die Ablösung von Darlehen unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 14.01.2025 – XI ZR 35/24 entschieden, dass Gebühren für die Ablösung mehrere Darlehensverträge für unzulässig sind.

Im konkreten Fall ging es um Kosten, die eine Bank für die Ablösung von Darlehensverträgen verlangt hatte. Die Bank wollte einmal 200 € und einmal 3.083 € dafür haben, dass die Darlehenssummen unter Treuhandauflage durch eine andere Bank abgelöst werden konnten.

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Grundsätze zum Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehensverträge nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ab 21.03.2016

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 21.03.2016 eine Regelung des BGBs auch auf Immobiliendarlehensverträge erstreckt, die zuvor nur für allgemeine nicht grundpfandrechtlich geschlossene Darlehensverträge galt. Dabei geht es u.a. um die Regelung des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Diese sagt aus, dass die Bank unter bestimmten Bedingungen keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, sollte der Darlehensnehmer, der Verbraucher ist, das Darlehen vorzeitig zurückzahlen.

Dem Gesetz nach ist der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

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EuGH befasst sich erneut mit dem Widerruf von Darlehensverträgen

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 09.09.2021 in den Rechtssachen C‑3320, C‑15520 und C‑18720 einige wichtige Ausführungen zum Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehensverträgen gemacht.

Der EuGH hat dabei u.a. zu den Anforderungen an die Angabe des Verzugszinses, der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, sowie etwaiger Verwirkung und Rechtsmissbrauchs des Widerrufsrechts Stellung bezogen.

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Aktuelle Entscheidungen zum Widerruf von KfZ Finanzierungen

Der BGH hat mit einer Reihe von Entscheidungen vom 30.03.2021 unter Az. XI ZR 75/20, XI ZR 142/20 und XI ZR 193/20 seine bisherige Rechtsprechung zum Widerruf von KfZ Finanzierungen bekräftigt.

Der BGH bestätigt erneut, dass die Verwendung des Verweises „alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB“ in den Widerrufsinformationen von allgemeinen Verbraucherdarlehensverträgen nicht klar und verständlich und mithin fehlerhaft ist.

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Grundsatzentscheidung vom BGH zum KfZ Darlehenswiderruf (BGH XI ZR 525/19 & XI ZR 498/19)

Der BGH hat in seinen Urteilen vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 umfassend zum Widerruf von Darlehensverträgen Stellung genommen. Dabei ging es inhaltlich um die Finanzierung eines Autokaufs und den Widerruf des Darlehensvertrages.

Der positive Aspekt für Verbraucher ist, dass der BGH in diesen Entscheidungen vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 & XI ZR 525/19 seinen Widerstand gegen die Entscheidung des EuGHs vom 26.03.2020 Az. C‑66/19 teilweise aufgibt.

Negativ für Verbraucher ist hingegen vieles andere in den beiden Urteilen des BGHs vom 27.10.2020 – XI ZR 498/19 & XI ZR 525/19.

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Unternehmer können Bearbeitungsgebühren von Krediten & Darlehen zurückfordern!

Bearbeitungsentgelte und Bearbeitungsgebühren für Kredite und Darlehen von Unternehmen können in vielen Fällen zurückgefordert werden. Der BGH entschied in zwei anhängigen Verfahren mit Urteil vom 04.07.2017 Az. XI ZR 562/15 und Az. XI ZR 233/16, dass Banken auch bei Unternehmenskrediten keine Ansprüche auf Bearbeitungsgebühren haben. Die entsprechenden Klauseln in den Darlehensverträgen waren unwirksam. In beiden Fällen können die Unternehmer die Gebühren von der Bank zurückfordern.
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